Briefwechsel Bauamt

Antwortschreiben zum Offenen Brief IWZ/Leybrandhaus

 

Zukunft am Spitzberg c/Riepl Riepl Architekten Linz

Auf unseren Offenen Brief vom 05.02.25 erhielten wir am 10.02.25 Antwort vom Staatlichen Bauamt, die wir freundlicherweise veröffentlichen dürfen:

"Sehr geehrter Herr Brunner,
sehr geehrter Herr Weigl,

für Ihren per E-Mail am 05.02.2025 übermittelten offenen Brief zum Bauprojekt ‚Internationales Wissenschaftszentrum der Universität Passau‘ danke ich Ihnen.
Am Staatlichen Bauamt Passau sind wir wie Sie der Überzeugung, dass der geplante Erweiterungsbau der Universität Passau am Fuße des Spitzbergs die städtebauliche Situation an dieser Stelle deutlich verbessern und eine attraktive Vernetzung zwischen Universität und Innenstadt ermöglichen wird. Dazu wird auch der geplante große Hörsaal mit seiner konzerttauglichen Ausstattung als Bereicherung des Passauer Kulturlebens beitragen.

Zu Ihrer Kritik einer „verbesserungswürdigen Kommunikation nach außen“ teile ich Ihnen mit, dass der zuletzt abgeschlossene Planungsschritt die Erstellung der sog. ‚Projektunterlage-Bau‘ (PU-Bau) war, die einer erweiterten Vorplanung vergleichbar ist. Die Inhalte dieser PU-Bau wurden nach Genehmigung und Freigabe durch den Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen im Bayerischen Landtag der Öffentlichkeit im Rahmen einer Informationsveranstaltung an der Universität Passau im Jahr 2023 vorgestellt.

Seither arbeitet das Staatliche Bauamt Passau zusammen mit den beauftragten Architekten und Ingenieuren an der Erstellung der sog. ‚Projektplanung-Bau‘ (PP-Bau), die dem Umfang einer Ausführungsplanung einschließlich Erstellung von Ausschreibungsunterlagen entspricht. Darin beinhaltet ist nicht nur die Genehmigungs-, Ausführungs- und Detailplanung für die Baukonstruktion und Freiraumgestaltung, sondern auch für die Tragwerksplanung, die komplette technische Gebäudeausrüstung, die raumakustischen Untersuchungen und Planungen zur Schallreflexionsversorgung, der raumakustischen Anforderungen sowie der medientechnischen Ausstattung für den Hörsaal und die Seminarräume bis hin zum Ingenieurbau mit Baugrubenverbau, Baustraßenführung und Baulogistikplanung. Dieser Planungsschritt umfasst hochkomplexe Planungsprozesse, die einer intensiven und aufwendigen Abstimmung zwischen den Planungsbeteiligten bedürfen. Wenn alle diese Planungsleistungen erbracht sind und zugleich das notwendige Baurecht besteht, wird diese PP-Bau wieder dem Haushaltsausschuss im Bayerischen Landtag zur Baufreigabe vorgelegt. Nach Genehmigung der PP-Bau ist die notwendige Planungssicherheit gegeben, die Ausführungs- und Detailplanung wieder der Öffentlichkeit präsentieren zu können.

Bis Jahresende 2025 rechnet das Staatliche Bauamt Passau damit, in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Stadt Passau das notwendige Baurecht für das Bauvorhaben zu erreichen.
Dazu bedarf es eines rechtkräftigen Bebauungsplans, der auch das 2023 durch den Freistaat Bayern erworbene Grundstück des ehem. Leybrand-Hauses sowie alle mit dem Anwesen verbundenen bauplanungsrechtlichen Belange berücksichtigt, zumal die hinzuerworbenen Grundstücke nicht mehr als Kerngebiet (MK), sondern als Sondergebiet für die universitäre Nutzung (SO) auszuweisen sind. Wir rechnen jetzt mit einem Abschluss des Bauleitplan-Verfahrens bis Jahresmitte 2025. Auf dieser Grundlage soll anschließend die Erstellung der Genehmigungsplanung für das Bauwerk folgen sowie das sog. Zustimmungsverfahren nach Art. 73 BayBO durchgeführt werden, das bei staatlichen Baumaßnahmen das Baugenehmigungsverfahren ersetzt. Auf der Grundlage gesicherten Baurechts kann anschließend die Ausführungsplanung vorgelegt, auf Regierungs- und Ministeriumsebene geprüft und festgesetzt sowie anschließend im Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags behandelt und freigegeben werden. Parallel dazu soll auch mit den Vorbereitungen zum Bau der Baustraße zur Erschließung der Baustelle und der Verkehrsführung während der Bauzeit begonnen werden.

Das ehem. Leybrand-Grundstück ist in der Neubauplanung für das Internationale Wissenschaftszentrum bisher lediglich als Teil der notwendigen Baustelleneinrichtung und Gründung berücksichtigt. Zur künftigen Bebauung dieses Grundstücks lässt sich derzeit noch keine Aussage treffen. Die bauliche Gestaltung auf dem ehem. Leybrand-Grundstück ist nicht Teil der aktuell beauftragten Baumaßnahme. Vor diesem Hintergrund sind uns am Staatlichen Bauamt Passau keine ergänzenden Verkehrsplanungen zur Änderung der Fußgänger-Verkehrsführung bekannt, die über die bereits durchgeführten Verkehrsuntersuchungen im Rahmen der Bauleitplanung hinausgehen.

Sehr geehrter Herr Brunner, sehr geehrter Herr Weigl,
ich hoffe, dass wir Ihnen mit den vorgenannten Ausführungen einen kleinen Überblick zum aktuellen Stand der Planungen für das Internationale Wissenschaftszentrum der Universität Passau geben konnten. Zugleich bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir eine öffentliche Präsentation der PP-Bau erst mit der Planungssicherheit einer Genehmigung durch den Haushaltsausschuss im Bayerischen Landtag anbieten können, die wir dann -wie auch bei der vorausgegangenen PU-Bau- gerne wieder durchführen werden. Der künftige Hausherr, die Universität Passau, für die wir den Neubau des Internationalen Wissenschaftszentrums errichten, ist selbstverständlich bei allen Planungs- und Abstimmungsgesprächen sowie kostenrelevanten Entscheidungen beteiligt.

Die Bauwerksplanung hat inzwischen einen hohen Detaillierungsgrad erreicht. In seinem Erscheinungsbild wird sich das geplante Bauwerk gegenüber der öffentlich bereits vorgestellten PU-Bau-Planung aber kaum unterscheiden. Zum Nachweis füge ich diesem Schreiben drei Bilder aus der aktuellen Visualisierung zur Baumaßnahme bei:
Bild 1: Blick vom Nikolakloster nach Norden zum IWZ-Neubau.
Bild 2: Eine 5,5 Meter breite Fußgängerpassage unter dem Neubau erschließt den Innenhof des IWZ mit dem Hauptzugang zum Gebäude.
Bild 3: Studie zur geplanten Gestaltung des Hörsaals mit konzerttauglicher Ausstattung.
Im Falle einer Veröffentlichung eines der o. g. Bilder bitte ich das Urheberrecht zu beachten und als Verfasser zu nennen: Riepl Riepl Architekten Linz

Seitens des Staatlichen Bauamts Passau haben wir keine Einwände gegen eine Veröffentlichung dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Sterl
Leitender Baudirektor"